Rückerstattung und AGB

Hinweis: Die Gründung der gemeinnützigen GmbH ist noch nicht abgeschlossen. Aktuell firmiert die Ocean Wind als Einzelunternehmen. Tim Herwig ist alleiniger Inhaber.

Rückerstattung und AGB

Teilnahmevertrag

  • 1 Gegenstand des Vertrages und Pflichten der Vertragspartner:innen
  1. Vertragsgegenstand ist die gebührenpflichtige Teilnahme an Veranstaltungen der Ocean Wind gGmbH.
  2. Die Ocean Wind gGmbH verpflichtet sich, dem/der Teilnehmer:in einen Segeltörn, eine Outdoor-Sport Veranstaltung oder ein Seminar zu ermöglichen, welcher/welches „trauma-informed“ ist. „Trauma-informed“ ist die Veranstaltung dann, wenn sie von einer Person geleitet wird, die mindestens eine anerkannte Zertifizierung einer traumatherapeutischen  Expertenvereinigung oder eines Verbands (z.B. Trauma Reseach Foundation, DeGPT) hält und den Empfehlungen o.g. Expertenvereinigung für die Arbeit mit Menschen mit Traumaerfahrung während der Veranstaltung berücksichtigt.
  3. Die Ocean Wind gGmbH verpflichtet sich und ihre Erfüllungsgehilfen zur regelmäßigen Weiterbildung und Austausch mit anerkannten Experten im Bereich traumatherapeutischen Arbeitens. Dieses können sein: Approbierte Psycholog:innen/Ärzte:innen, Wissenschaftler:innen, oder anderweitige qualifizierte Fachpersonen, sofern ihre Qualifikationen den internationalen Standards gerecht wird und in entweder den USA, Großbritannien, Frankreich oder Deutschland staatlich anerkannt ist. 
  4. Der/die Teilnehmer:in verpflichtet sich, entsprechend den vorgenannten Bestimmungen und diesen Vertragsvereinbarungen sowie des jeweils aktuellen intern bekannt gemachten Ablaufplans teilzunehmen, die Lehr- und Arbeitsmittel der Ocean Wind gGmbH und des jeweiligen Vercharterers (Segelboot und Outdoor-Sport Material) pfleglich zu behandeln und das privatrechtliche Entgelt nach § 6 dieses Vertrages rechtzeitig zu entrichten. Der/die Teilnehmer:in verpflichtet sich zur Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung. Er/Sie bestätigt, dass weder persönliche Gründe, medizinische Gründe, noch berufliche Gründe der Teilnahme entgegenstehen.
  5. Die Ocean Wind gGmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei den von ihr durchgeführten Veranstaltungen in der Regel nicht um (psycho-)therapeutische oder medizinische Veranstaltungen handelt, sofern dies nicht im Einzelfall gesondert gekennzeichnet ist. Folglich ist auch eine Abrechnung über eine Krankenkasse nicht möglich. In gesondert gekennzeichneten Einzelfällen sind bei Veranstaltungen der Ocean Wind gGmbH Fachtherapeut:innen oder Ärzt:innen anwesend. Die Abrechnung mit der privaten Krankenkasse ist somit für Leistungen des/der jeweiligen Therapeuten/-in und Ärzt:in möglich. Hierbei tritt der/die jeweilige Teilnehmer:in in ein direktes von der Ocean Wind gGmbH unabhängiges Vertragsverhältnis mit der/dem anwesenden Therapeut:in oder Ärzt:in. 
  6. Bei Ausfall von Veranstaltungen werden die Gebühren für die Veranstaltung nur dann anteilig zurückgezahlt, wenn nach Zahlung noch keine Leistungen in Anspruch genommen wurden. Weitergehende Ansprüche gegen die Ocean Wind gGmbH sind ausgeschlossen.

 

 

  • 2 Voraussetzungen und Ziel der Veranstaltung
  1. Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Ocean Wind gGmbH Veranstaltung ist eine körperliche, emotionale und psychische Verfassung, die eine gefahrlose Teilnahme ermöglicht. Es ist Aufgabe des/der Teilnehmer:in im Zweifel hierfür therapeutischen oder medizinischen Rat einzuholen. Die Ocean Wind gGmbH geht davon aus, dass insbesondere Risiken der Suizidalität im Vorhinein mit einem/einer psychologischen Psychotherapeuten/-in oder einer/einem Ärzt:in ausgeschlossen wurden.
  2. Für Teilnehmer:innen mit Trauma-Hintergrund setzt die Ocean Wind gGmbH voraus, dass diese in fachpsychologischer/medizinischer Behandlung sind, bereits eine Traumatherapie abgeschlossen haben oder hierfür einen Wartelistenplatz haben.
  3. Zusätzlich ist ein Nachweis der veranstaltungsspezifischen Eignung erforderlich und in einem Telefongespräch mit einem Vertreter:in der Ocean Wind gGmbH anzuzeigen. Die jeweilige Eignung ergibt sich aus der anvisierten Veranstaltung. Hierzu gehören neben o.g. medizinischer und psychologischer Eignung, Schwimmfähigkeit und Gruppenkompatibilität. Die Ocean Wind gGmbH behält sich vor, Teilnahmeanfragen abzulehnen, wenn sie zu der Einschätzung kommt, dass die jeweilige Veranstaltung und andere Teilnehmer:innen durch die Teilnahme des Anfragenden beeinträchtigt würde.
  4. Die Ocean Wind gGmbH behält sich vor, Teilnehmer:innen auch während der Veranstaltung von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Dies erfolgt nur, wenn die psychologische oder körperliche Sicherheit anderer Teilnehmer:innen oder des Veranstalters durch die weitere Teilnahme der entsprechenden Person deutlich beeinträchtigt würden. Die Einschätzung des Veranstaltungsleitenden genügt hierfür. Das Vertragsverhältnis endet in diesem und in jedem anderen Fall der Straffälligkeit sofort. Die Ocean Wind gGmbH verpflichtet sich den/die entsprechenden Teilnehmer:in an einem sicheren Ort (z.B. Hafen) abzusetzen. Sofern dem/der Teilnehmer:in dadurch Zusatzkosten entstehen, haftet die Ocean Wind gGmbH dafür nicht. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden nicht erstattet.
  5. Die Zulassung zur Teilnahme gilt als erteilt, wenn zwischen dem/der Anfragenden und der Ocean Wind gGmbH der vorliegende Teilnahmevertrag nach § 5, Abs. 1 zustande gekommen ist.
  6. Ziel der Teilnahme ist es, Menschen mit Traumaerfahrung einen der Genesung förderlichen Rahmen zu bieten. Der Inhalt der Veranstaltungen ergibt sich aus den Anlagen zu der in § 1 Abs. 2 genannten Ordnung.
  • 3 Teilnehmende und Auswahlverfahren
  1. Die Regelteilnehmerzahl für Segeltörns beträgt 4-6. Die Regelteilnehmerzahl für Segeln am See beträgt 8-12. Darüber hinaus behält sich die Ocean Wind gGmbH Zulassungsbeschränkungen vor.
  • 4 Beginn, Dauer und Ort der Veranstaltung
  1. Start der Veranstaltungen ist die angegebene Startzeit. Treffpunkt ist vor Ort am Hafen oder See. Die individuelle An- und Abreise der Teilnehmer:innen ist nicht Bestandteil der Ocean Wind gGmbH Veranstaltung.
  2. Die Dauer der Veranstaltung ergibt sich aus der Ausschreibung der jeweiligen Veranstaltung. Bei Notwendigkeit verfügt die Ocean Wind gGmbH über Änderungen.
  • 5 Zustandekommen und Beendigung des Teilnahmevertrags
  1. Der Teilnahmevertrag kommt zustande, wenn er unterschrieben bei der Ocean Wind gGmbH eingereicht und gegengezeichnet an den/die Teilnehmer:in zurückgesandt wird und die in einer eventuellen Anlage zum Vertrag von der Ocean Wind gGmbH erlassenen Auflagen erfüllt wurden. Die Anlage ist dann Vertragsbestandteil und der Teilnahmevertrag bis zur Erfüllung der Auflagen nur aufschiebend bedingt abgeschlossen. Der/die Teilnehmer:in ist an seinen/ihren Antrag mindestens drei Monate gebunden.
  2. Wird eine von der Ocean Wind gGmbH festgelegte Mindesteilnehmerzahl für die entsprechende Veranstaltung/den Segeltörn zum Veranstaltungsbeginn nicht erreicht oder sinkt die Zahl der Teilnehmer:innen bis zum Ausbildungsbeginn (nach § 3 dieses Vertrages) unter diese Mindestteilnehmerzahl, behält sich die Ocean Wind gGmbH vor, die Veranstaltung/den Segeltörn abzusagen und vom Vertrag zurückzutreten. Die Teilnehmenden werden unverzüglich davon unterrichtet und etwaige bereits einbezahlte Gebühren nach § 6 dieses Vertrages zurückerstattet. Eine Verzinsung der zurückerstatteten Beträge sowie weitergehende Ansprüche des Teilnehmers/der Teilnehmerin sind ausgeschlossen.
  3. Das Vertragsverhältnis endet regelmäßig mit der Aushändigung der Teilnahmebescheinigung. Möchte ein/e Teilnehmer:in eine Veranstaltung/einen Segeltörn frühzeitig beenden, endet das Vertragsverhältnis mit Verlassen des Bootes/des Veranstaltungsorts. Es besteht in diesen Fällen seitens des Teilnehmers/der Teilnehmerin kein Anspruch auf Rückerstattung der entrichteten Entgelte.
  • 6 Kosten der Veranstaltungen
  1. Für die Veranstaltungen und Segeltörns werden Gebühren fällig. Die jeweilige Höhe ist auf der Website kenntlich gemacht.
  2. Die erste Teilzahlung in Höhe von 50 % des Preises ist mit der Buchung zu entrichten. Die verbleibenden 50 % sind bis spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu entrichten.
  3. Neben der Teilnahmegebühr entstehen vor Ort Kosten für die „Bordkasse“. Dazu zählen anteilige Treibstoffkosten, Hafengebühren und Verpflegung. Ein Teilnahmevertrag kommt ausschließlich nach § 5 Absatz 1 zustande, nicht schon durch Zahlung der Gebühren für die Teilnahme. Kommt ein Teilnahmevertrag nicht zustande, werden die Gebühren zurückerstattet. Mit diesen Zahlungen sind die unmittelbaren Kosten für die gesamte Veranstaltung, insbesondere für die Chartergebühren und die Personalkosten abgegolten. Etwaige mittelbare Kosten für zusätzliche Exkursionen, Fahrtkosten, Verpflegung, Übernachtung und Ähnliches sind darin nicht enthalten. Ebenso wird für durch eine/n Teilnehmer:in darüber hinaus verursachte, außergewöhnliche Kosten (wie z. B. besonders hoher Beratungsaufwand im Vorhinein, vor Ort, oder im Nachhinein) eine anteilige gesonderte Gebühr erhoben.
  4. Ein Unzufrieden-Sein mit Veranstaltungen oder Segeltörns begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung geleisteter Zahlungen und dies auch nicht anteilig.
  5. Teilnehmende können von der Veranstaltung/den Segeltörns ausgeschlossen werden, wenn sie die Gebühren nicht fristgerecht einzahlen.
  • 7 Rücktritt und Kündigung
  1. Ein Rücktritt bzw. eine Kündigung des Teilnehmers/der Teilnehmerin von der Veranstaltung/dem Segeltörn und diesem Vertrag muss schriftlich an die Ocean Wind gGmbH erfolgen. Geringfügige Änderungen vorgegebener Inhalte und des aufgezeigten zeitlichen Rahmens begründen keinen Anspruch auf Kündigung.
  2. Bei einer Kündigung durch den/die Teilnehmer:in nach Veranstaltungsbeginn werden bereits entrichtete Gebühren nicht zurückerstattet.
  • 8 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

  • 9 Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird als Gerichtsstand Freiburg vereinbart. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags rechtswidrig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so bleiben die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags davon unberührt.